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Partnerschaftsregister

 

Was ist eine Partnerschaft?

Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus.

Die für die Partnerschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).

Das Eintragungsverfahren ist in der Partnerschaftsregisterverordnung geregelt.

Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner, deren Stellung nunmehr eheähnlich durch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vom 16.02.2001 geregelt ist.

 

Wer kann eine Partnerschaft gründen?

Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Diese können gem. § 1 Abs. 2 PartGG sein: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Ingenieure, Architekten, Handels-Chemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer sowie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

Die Mitglieder einer Partnerschaft müssen hierzu einen Partnerschaftsvertrag abschließen, der mindestens enthalten muss:

  • Namen der Partnerschaft
  • Sitz der Partnerschaft
  • Name, Vorname sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
  • den Gegenstand der Partnerschaft

 

Wer haftet für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft?

Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner.

 

In welcher Form müssen die zur Eintragung in das Partnerschaftsregister erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden?

Die Eintragung einer Partnerschaft erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 12 Abs. 1 HGB (Links zu beiden Normen)

  • aufgrund einer Anmeldung (= Antrag zur Eintragung), welche dem Registergericht
  • elektronisch
  • in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB, §§ 39 f BeurkG) eingereicht werden muss.

    Sie müssen sich also grundsätzlich an eine(n) Notarin/Notar wenden.

 

Wie reiche ich Anmeldungen und Dokumente beim Registergericht ein?

Anmeldungen und Dokumente sind nach § 12 HGB elektronisch über das elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen.

 

Welches Registergericht ist für Anmeldungen und Auskünfte aus dem Register zuständig?

Handelsregistersachen werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.

Das für Sie zuständige Registergericht finden Sie hier.

 

Ich möchte mich über eine Partnerschaft informieren. Was kann ich dem Partnerschaftsregister entnehmen?

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
  • die Berufsbezeichnungen und Wohnorte aller Partner
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Partnerschaft
  • das Erlöschen der Partnerschaft

Wie kann ich mich informieren? Wo erfolgen Bekanntmachungen von Eintragungen in das Partnerschaftsregister?

Alle Eintragungen im Partnerschaftsregister werden in dem von der Landesjustizverwaltung für das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekannt gemacht, § 5 Abs. 2 PartGG i.V. m. § 10 HGB

  • Die Registerdaten sind über das Internet abrufbar.
  • Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite

   Elektronisches Handelsregister  

   www.unternehmensregister.de

   www.handelsregisterbekanntmachungen.de

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