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Registergericht
Aktueller Hinweis:
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft – damit einher geht die Führung des neuen Gesellschaftsregisters. Die Zuständigkeit für die Führung des Gesellschaftsregisters liegt in Baden-Württemberg bei den vier zentralen Registergerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Das Register wird elektronisch geführt und steht ab dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung.
Bei den Amtsgerichten werden damit die folgenden öffentlichen Register geführt:
- Handelsregister A
- Handelsregister B
- Gesellschaftsregister
- Partnerschaftsregister
- Genossenschaftsregister
- Vereinsregister
Weitere öffentliche Register
Weitere öffentliche Register, die jedoch nur bei speziellen Amtsgerichten geführt werden, sind:
- Luftfahrtregister (für ganz Deutschland: Amtsgericht Braunschweig)
- Seeschiffsregister (in Baden-Württemberg: Amtsgericht Mannheim)
- Binnenschiffsregister (in Baden-Württemberg: Amtsgerichte Konstanz, Mannheim und Heilbronn)
- Schiffsbauregister (in Baden-Württemberg: Amtsgerichte Konstanz, Mannheim und Heilbronn)
Auf einen Blick: Kurzinformationen zum elektronisches Handels- und Vereinsregister
Die Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind inzwischen digitalisiert. Sie werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.
Die Registerdaten aus dem Registerblatt und bei Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen auch diejenigen aus dem elektronischen Sonderband sind über das Internet abrufbar.
Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite
Elektronisches Handelsregister.
Das für Sie zuständige Registergericht finden Sie
hier.