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Hinweis zum Vereinsregister
Zum 08.12.2014 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach zentral beim Amtsgericht Mannheim geführt. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Mannheim für die Führung des Vereinsregisters zuständig.
In der Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden.
Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.
Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach erhält die Kennziffer 12.
Beispiel:
Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe-Durlach
Die Registernummern lauten bisher:
VR 1
VR 12
VR 123
VR 1234
Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe-Durlach erhält die Kennziffer 12
Die Registernummern lauten künftig:
VR 120001
VR 120012
VR 120123
VR 121234
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.