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Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher der Justiz
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen oder beabsichtigen aus sonstigen Gründen, ein Gebäude der Justiz aufzusuchen. Die
Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten und die
Besucher vor einer Ansteckung zu schützen.
- Bringen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95) mit. Das Tragen einer medizinischen Maske ist in den öffentlichen Bereichen der Gerichtsgebäude angeordnet.
- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln. Im Eingangsbereich befinden sich Handdesinfektionsmittel.
- Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
- Zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Auch hier besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95). Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnungen treffen.
- In den Sitzungssälen sind die Plätze der Verfahrensbeteiligten so angeordnet, dass sie ausreichenden Abstand einhalten
können und/oder es wird "Spuckschutz" (Plexiglasscheiben) bereitgestellt.
Bei sonstigen Angelegenheiten/Eilsachen:
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Bitte vereinbaren Sie einen Termin (telefonisch bei Ihrem Sachbearbeiter / über die Telefonzentrale (0721-994-0) / per E-Mail: Poststelle@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de).
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Prüfen Sie vorab, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen können. Beachten Sie die Anordnungen vor Ort.
- Beachten Sie grundsätzlich bestehende Betretungsverbote für Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Unberührt bleibt die Pflicht, dem Gericht jede Verhinderung, einer Ladung nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe ggf. nachzuweisen.
- Bitte halten Sie sich vor oder nach Ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude auf.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Ihre Mandanten werden gebeten: Vereinbaren Sie Treffpunkte im Freien. Wenn Sie sich vor oder nach einem Termin besprechen wollen, bitten wir ebenfalls, dies außerhalb des Gebäudes zu tun.
- Sie wollen jemanden zu Ihrem Gerichtstermin als "moralische Unterstützung" mitbringen? Wir regen an, dass Ihre Begleitung
außerhalb des Gebäudes auf Sie wartet.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie danken wir Ihnen.
Ihr Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach
Karlsburgstraße 10
76227 Karlsruhe
Tel. 0721 994-0
Fax 0721 994 1880
Sprechzeiten des Hauptgebäudes (Bitte beachten Sie die gesonderten Sprechzeiten des Nachlassgerichtes):
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Sprechzeiten des Nachlassgerichtes:
Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 Uhr -11:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr -15:30 Uhr
--> Mittwochs sind keine Sprechzeiten beim Nachlassgericht
Aufgrund technischer Schwierigkeiten ist das Nachlassgericht derzeit telefonisch nur schwer erreichbar.
Sie erreichen das Nachlassgericht telefonisch von Montag bis Freitag
zwischen 09:00 Uhr und 11:30 Uhr unter folgenden zusätzlichen Telefonnummern:
0721/994-1877 (Strafabteilung)
0721/994-1856 (Wachtmeister)
Mitarbeiter, die Ihre Telefonnummer aufnehmen und an das Nachlassgericht weiterleiten, damit Sie von dort zurückgerufen werden.
Alternativ dazu können Sie uns eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf zusenden.
Emailadresse:
poststelle@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de
Postanschrift:
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Karlsburgstraße 10
76227 Karlsruhe-Durlach
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach per E-Mail Klage zu
erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozeßerklärungen abzugeben. Derartige
Prozeßhandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Notariatsreform
Im Zuge der Notariatsreform, welche ab dem 01.01.2018 in Kraft tritt, werden alle staatlichen Notariate zum 31.12.2017 aufgelöst. Dies bedeutet für Sie, dass ab diesem Zeitpunkt im Dienstgebäude Am Zwinger 8 in Karlsruhe-Durlach keine notariellen Angelegenheiten mehr wahrgenommen werden können.
Für notarielle Angelegenheiten wenden Sie sich ab 01.01.2018 bitte an die dann freiberuflichen Notarinnen und Notare. Für nachlassgerichtliche Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das
Amtsgericht
Karlsruhe-Durlach - Nachlassgericht - Außenstelle: Am Zwinger 8, 76227 Karlsruhe.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de

Sicherheitshinweis auf Homepage:
Aus Sicherheitsgründen werden im Gerichtsgebäude Einlasskontrollen
durchgeführt.
Dies kann leider Wartezeiten zur Folge haben.
Bitte halten Sie ein Ausweisdokument und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit.
Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, sich mit ihrem Anwalts- bzw. Dienstausweis kurz auszuweisen. Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass.
Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und sind gegebenenfalls an der Pforte in Verwahrung zu geben.
Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Fotografieren und Filmen ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen können Sie jedoch vorab schriftlich eine Genehmigung beantragen.