Aus Sicherheitsgründen müssen wir in unseren Gerichtsgebäuden Einlasskontrollen durchführen. Dies kann leider
Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie an der Pforte hierfür einen Ausweis mit Foto und gegebenenfalls Ihre Ladung
bereit.
Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, sich mit Ihrem Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Pforte kurz auszuweisen.
Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass.
Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und sind gegebenenfalls an
der Pforte in Verwahrung zu geben. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen
werden.“.
Fotografieren und Filmen ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen können Sie jedoch vorab
schriftlich eine Genehmigung beantragen.